Neue Steuerregelung mit Betriebskostenpauschale von 600 € pro Immobilie
Die griechische Regierung hat einen bedeutenden Schritt zur Regulierung des boomenden Marktes für Kurzzeitvermietungen unternommen – insbesondere Plattformen wie Airbnb, Booking.com oder Vrbo. Mit einem neuen Gesetzentwurf wird nun klargestellt, dass jede einzelne Immobilie, die für eine kurzfristige Vermietung genutzt wird, steuerlich als „Betriebsstätte“ gilt – mit entsprechenden finanziellen Folgen.
Ab dem Steuerjahr 2024 tritt diese Regelung in Kraft, sobald sie vom Parlament verabschiedet wird. Für Vermieter und Unternehmen, die mit Ferienwohnungen in Griechenland arbeiten, bedeutet das: eine jährliche Betriebskostenpauschale (griechisch: „Τέλος Επιτηδεύματος“) von 600 € pro Objekt – unabhängig davon, ob es sich um natürliche oder juristische Personen handelt.
Was genau sagt das Gesetz?
Laut Artikel 248 des neuen Gesetzesentwurfs zum Nationalen Zollkodex, der derzeit in öffentlicher Konsultation steht, wird jede Immobilie, die für Kurzzeitvermietungen verwendet oder untervermietet wird, als eigenständige Betriebsstätte angesehen.
👉 Dadurch unterliegt jede einzelne Immobilie der jährlichen Betriebskostenabgabe in Höhe von 600 €. Für gemeinnützige Organisationen oder Sozialunternehmen gilt ein reduzierter Satz von 300 €.
Diese Maßnahme ist Teil eines breiteren fiskalischen Ansatzes zur Kontrolle des stark gewachsenen Airbnb-Marktes und zielt darauf ab, Steuertransparenz, Wettbewerbsfairness gegenüber traditionellen Hoteliers und städtische Balance auf dem Mietwohnungsmarkt zu schaffen.
Warum wurde das eingeführt?
In den letzten Jahren hat Griechenland einen regelrechten Boom im Bereich der Kurzzeitvermietungen erlebt. Vor allem in Städten wie Athen, Thessaloniki und auf beliebten Inseln wie Santorini, Kreta oder Mykonos haben viele Eigentümer ihre Immobilien auf Plattformen wie Airbnb eingestellt.
Dies hatte zur Folge:
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Einen drastischen Rückgang verfügbarer Langzeitmietwohnungen für Einheimische
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Preissteigerungen auf dem Mietmarkt
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Steuerliche Intransparenz bei Privatvermietern
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Beschwerden traditioneller Hotelbetriebe über Wettbewerbsverzerrung
Die neue Regelung ist also ein Versuch, Gleichgewicht zwischen touristischer Nachfrage und Wohnraum für Einheimische zu schaffen, sowie die steuerliche Gerechtigkeit wiederherzustellen.
Wer ist betroffen?
Diese neue Pauschale betrifft alle Eigentümer oder Betreiber, die Immobilien für kurzfristige Aufenthalte vermieten – also typischerweise unter 30 Tagen, wie es bei Ferienwohnungen üblich ist.
Betroffen sind unter anderem:
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Privatpersonen, die Wohnungen oder Häuser über Airbnb vermieten
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Unternehmen oder Agenturen mit mehreren Objekten
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Erbengemeinschaften oder Beteiligungsfirmen mit Immobilienbesitz
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Eigentümer auf Inseln, Tourismuszentren und Städten gleichermaßen
Welche steuerlichen Auswirkungen hat das?
Die Pauschale von 600 € jährlich pro Immobilie wird zusätzlich zu anderen Steuerpflichten fällig, z. B.:
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Einkommenssteuer auf Mieteinnahmen
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Solidaritätszuschlag (ggf.)
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Mehrwertsteuer (bei bestimmten Schwellenwerten)
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Stadt- oder Gemeindesteuern je nach Region
Für große Portfolios bedeutet das möglicherweise mehrere tausend Euro jährlich, allein durch das neue „Τέλος Επιτηδεύματος“.
Kritik & Diskussion
Die Maßnahme stößt in der Öffentlichkeit auf gemischte Reaktionen.
🔹 Befürworter (v. a. aus der Hotellerie und Stadtplanung) sehen darin ein notwendiges Korrektiv zur Marktregulierung.
🔹 Kritiker – vor allem kleinere Eigentümer – befürchten jedoch, dass die neue Steuerbelastung ein zusätzlicher Druck sei, der insbesondere Familien oder Personen mit nur einer Zweitwohnung trifft.
Ein weiteres Problem ist, dass die Regelung auch dann greift, wenn eine Immobilie nur wenige Wochen im Jahr vermietet wird – was besonders für Saisonanbieter kritisch sein könnte.