Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Ihre persönliche Anwesenheit bei den Versorgungsunternehmen ist absolut nicht erforderlich. Mit einer entsprechenden Vollmacht füllen wir alle Anträge für Sie aus, unterzeichnen die Verträge in Ihrem Namen und koordinieren auch die notwendigen Termine mit den Technikern der Anbieter, sodass bei Ihrem tatsächlichen Einzug bereits alles reibungslos funktioniert.
Die Bearbeitungszeit hängt stark vom jeweiligen Anbieter und der Region ab. Die Ummeldung für einen Stromanschluss oder Wasseranschluss ist oft schon innerhalb weniger Werktage abgeschlossen. Die physische Freischaltung von Telefonie und Internet kann je nach lokaler technischer Infrastruktur jedoch zwischen ein und drei Wochen in Anspruch nehmen, weshalb wir alle Schritte sofort nach Erhalt Ihrer Unterlagen in die Wege leiten.
Ja, die Tarifauswahl ist ein zentraler Bestandteil unseres kostenlosen Services. Da der griechische Markt mittlerweile viele verschiedene Anbieter aufweist, analysieren wir für Sie die besten Optionen. Wir wählen genau den Tarif, der exakt zu Ihrem individuellen Bedarf passt, egal ob es sich um den Stromanschluss, den Gasanschluss oder das optimale Paket für Telefonie und Internet handelt.
Für die Einrichtung von Versorgungsverträgen in Griechenland werden in der Regel Ihre griechische Steuernummer (AFM), ein Identitätsnachweis sowie Ihr Miet- oder Kaufvertrag benötigt. Um den Prozess für Sie völlig stressfrei zu gestalten, senden wir Ihnen direkt nach Auftragserteilung eine detaillierte Checkliste aller benötigten Unterlagen aus Ihrem Herkunftsland zu. Sobald uns diese Dokumente vorliegen, übernehmen wir das komplette Ausfüllen der Anträge sowie die gesamte direkte Kommunikation mit den jeweiligen Anbietern für Sie.
Unser kompletter Abwicklungsservice für Ihre Verbraucherdienste ist für Sie zu 100 % kostenlos. Wir kümmern uns um das fachgerechte Ausfüllen der Formulare und die Abstimmung mit den Anbietern, ohne dass für Sie Servicegebühren oder irgendwelche versteckten Kosten anfallen.
Für die Beantragung der 7% Steuer benötigen Sie grundlegende Nachweise, wie etwa Ihren ausländischen Rentenbescheid und einen Nachweis über Ihren Wohnsitz. Um es für Sie so einfach wie möglich zu machen: Sobald Sie uns den Auftrag erteilen, senden wir Ihnen umgehend eine exakte, leicht verständliche Checkliste aller benötigten Unterlagen aus Ihrem Herkunftsland zu. Wir prüfen diese im Anschluss auf Vollständigkeit, bevor wir sie beim Finanzamt einreichen.
Nein, Sie müssen nicht zwingend persönlich bei den griechischen Ämtern erscheinen. Durch eine entsprechende Vollmacht können wir Sie steuerlich vertreten, Ihre AFM (Steuernummer) beantragen und den Antrag auf die 7% Pauschalsteuer für Sie einreichen. Wir fungieren dabei als Ihr offizieller Zustellbevollmächtigter gegenüber dem griechischen Fiskus.
Der Antrag muss zwingend bis zum 31. März des Steuerjahres eingereicht werden, in dem die Regelung erstmals greifen soll. Da die Prüfung der Dokumente (wie die Ansässigkeitsbescheinigung und Rentennachweise) Zeit in Anspruch nimmt, empfehlen wir, den Prozess spätestens im Januar zu starten, um alle Fristen sicher einzuhalten.
Sobald der Antrag vom zuständigen Finanzamt für Ausländer genehmigt wurde, ist der Steuersatz von 7% für insgesamt 15 aufeinanderfolgende Jahre gültig. Diese langfristige Planungssicherheit macht Griechenland zu einem der attraktivsten Ziele für den Ruhestand in Europa.
Die 7% Steuer für Rentner in Griechenland gilt als Pauschalsteuer auf Ihr gesamtes, im Ausland erzieltes Einkommen. Das bedeutet, dass nicht nur Ihre staatliche oder private Rente mit diesem niedrigen Satz besteuert wird, sondern in der Regel auch ausländische Dividenden, Zinserträge oder Mieteinkünfte. Dies bietet eine enorme Ersparnis gegenüber den progressiven Steuersätzen vieler anderer EU-Länder
Die Regelung richtet sich an Personen, die eine ausländische Rente beziehen und ihren steuerlichen Wohnsitz nach Griechenland verlegen. Eine wesentliche Bedingung ist, dass Sie in fünf der letzten sechs Jahre vor der Antragstellung nicht in Griechenland steuerlich ansässig waren. Zudem muss Ihr Herkunftsland ein Abkommen über die steuerliche Zusammenarbeit mit Griechenland haben, was auf alle EU-Staaten zutrifft
In den meisten Fällen: Nein! Im Gegensatz zur Kontoeröffnung können wir die Kfz-Abwicklung beim Zoll (Ektelonismos), beim griechischen TÜV (KTEO) und beim Transportministerium mit einer notariellen Vollmacht (Plirexousio) komplett stellvertretend für Sie übernehmen. Sie sparen sich endlose Wartezeiten auf den Ämtern und schonen Ihre Nerven.
Das hängt stark von Ihrem Fahrzeug ab. Bei neueren Autos mit geringem CO2-Ausstoß, Hybrid- oder Elektrofahrzeugen sind die Einfuhrgebühren oft moderat und die Mitnahme lohnt sich. Bei älteren Fahrzeugen (niedrige Euro-Norm), großem Hubraum oder hohem Schadstoffausstoß können die staatlichen Steuern jedoch sehr hoch ausfallen. Deshalb prüfen wir die Daten Ihres Autos vorab, damit Sie keine bösen Überraschungen erleben.
Als Tourist dürfen Sie Ihr Fahrzeug bis zu 6 Monate (180 Tage) am Stück in Griechenland fahren. Wenn Sie jedoch Ihren Hauptwohnsitz nach Griechenland verlegen oder hier dauerhaft arbeiten, müssen Sie das Fahrzeug rechtzeitig offiziell einführen und ummelden. Achtung: Bei Überschreitung dieser Fristen kontrolliert der Zoll streng und es drohen sehr hohe Geldstrafen oder sogar die Beschlagnahmung des Autos.
Die Gesamtkosten für die Fahrzeugeinfuhr setzen sich immer aus zwei Teilen zusammen:
1. Unsere Servicegebühr: Für die komplette Koordination, Vorbereitung der Dokumente und die Betreuung der Behördengänge berechnen wir eine Servicegebühr von 400 € (zzgl. gesetzlicher MwSt.).
2. Staatliche Abgaben & Steuern: Zusätzlich fallen die staatlichen Gebühren an. Dazu gehören die Zollgebühren (Zulassungssteuer), die Kosten für den griechischen TÜV (KTEO), die griechische Kfz-Steuer und die Gebühren für die neuen Kennzeichen.
Wichtig: Diese staatlichen Kosten werden für jedes Fahrzeug individuell berechnet und hängen maßgeblich von Faktoren wie Marke, Modell, Baujahr, Hubraum und Fahrzeugtyp (Schadstoffklasse) und Kaufbetrag des Fahrzuegs ab.
Aus diesem Grund können wir hier vorab keine konkreten Pauschalkosten für die staatlichen Abgaben nennen.
Für die Vorprüfung Ihrer Unterlagen, die Terminvereinbarung und meine persönliche Begleitung sowie Übersetzung in der Bankfiliale berechnen wir eine einmalige Servicegebühr von 69 € (zzgl. gesetzlicher MwSt.). Wir stehen für volle Transparenz: Es gibt keine versteckten Kosten oder böse Überraschungen.
Wenn alle Unterlagen vollständig vorliegen, wird das Konto meist noch während unseres gemeinsamen Termins eröffnet oder innerhalb von ein paar Werktagen. Sie erhalten Ihre IBAN sofort und das Online-Banking wird direkt vor Ort aktiviert. Die physische Bankkarte wird Ihnen in der Regel innerhalb von 5 bis 10 Werktagen per Post zugestellt.
Ja, absolut. Ohne die AFM ist es in Griechenland gesetzlich nicht möglich, ein Bankkonto zu eröffnen. Wenn Sie noch keine AFM besitzen, können wir diese gerne im ersten Schritt für Sie beantragen, bevor wir den Termin bei der Bank vereinbaren.
Ja, die griechischen Banken verlangen für die Identifizierung und die Unterschrift der Eröffnungsunterlagen fast immer Ihr persönliches Erscheinen in der Filiale. Aber keine Sorge: Ich begleite Sie persönlich zu diesem Termin. Ich übernehme die Kommunikation mit den Bankangestellten, prüfe die Dokumente vor Ort und sorge dafür, dass alles reibungslos und ohne Sprachbarrieren abläuft.
Die Anforderungen der Banken sind streng und variieren stark je nach Ihrer persönlichen Situation. Grundsätzlich benötigen Sie immer Ihren gültigen Personalausweis oder Reisepass, den Nachweis Ihrer griechischen Steuernummer (AFM) und eine offizielle Bestätigung Ihrer Mobilfunknummer.
Welche weiteren Dokumente (wie Einkommens- oder Wohnsitznachweise) verlangt werden, hängt jedoch von zwei entscheidenden Faktoren ab:
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Ob Sie Ihren Hauptwohnsitz (1. Wohnsitz) oder nur einen Zweitwohnsitz in Griechenland anmelden.
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Ob Sie künftig in Griechenland steuerpflichtig sein werden oder weiterhin in Ihrem Heimatland.
Nachdem wir Ihre genaue Situation besprochen haben, erhalten Sie von uns eine exakte, auf Sie zugeschnittene Checkliste, damit wir perfekt vorbereitet zu unserem Banktermin gehen.
Für die komplette Abwicklung – von der Dokumentenprüfung über den Amtsweg bis zur Zusendung der offiziellen AMKA – berechnen wir eine einmalige Servicegebühr von 49 € (zzgl. gesetzlicher MwSt.). Wir arbeiten transparent: Es gibt keine versteckten Kosten.
Für die Beantragung benötigen Sie Ihren gültigen Personalausweis oder Reisepass, den Nachweis Ihrer griechischen Steuernummer (AFM) sowie den Nachweis einer Adresse in Griechenland (z. B. durch einen Mietvertrag oder eine offizielle Wohnsitzbescheinigung).
a, für die Beantragung der AMKA ist Ihr persönliches Erscheinen beim Amt gesetzlich erforderlich. Aber keine Sorge: Ich lasse Sie damit nicht allein! Ich begleite Sie persönlich zu Ihrem Termin vor Ort. Ich übernehme die komplette Kommunikation mit den Beamten auf Griechisch, sorge dafür, dass alle Formulare fehlerfrei vorliegen, und führe Sie komplett stressfrei durch den Prozess.
Ja, in den allermeisten Fällen ist das so. Für Auswanderer und Ausländer ist die griechische Steuernummer (AFM) die Grundvoraussetzung, bevor die AMKA beim zuständigen Amt (KEP) beantragt werden kann. Wenn Sie noch keine AFM besitzen, können wir beide Nummern effizient für Sie beantragen.
Die AMKA (Arithmos Mitroou Koinonikis Asfalisis) ist die offizielle griechische Sozialversicherungsnummer. Sie ist zwingend erforderlich, um im staatlichen Gesundheitssystem behandelt zu werden, verschreibungspflichtige Medikamente in der Apotheke zu erhalten, legal in Griechenland zu arbeiten oder staatliche Leistungen (wie Renten) zu beziehen.
Die AFM (Arithmos Forologikou Mitroou) ist der wichtigste Schlüssel für Ihr Leben oder Ihre Investitionen in Griechenland. Ohne diese Nummer können Sie kein Bankkonto eröffnen, keine Immobilie kaufen, kein Auto anmelden und keine Verträge für Strom oder Internet abschließen. Sie ist immer der erste, zwingende Schritt.
Der Aufwand für Sie ist minimal. In den meisten Fällen benötigen wir lediglich eine gut lesbare Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses sowie Ihre aktuelle Wohnadresse und die von uns vorbereitete Vollmacht.
Eine E-Mail Adresse und eine Griechsiche Handynummer
Sobald uns alle erforderlichen Unterlagen (wie z.B. die unterschriebene Vollmacht) vorliegen, dauert der eigentliche Prozess bei der griechischen Steuerbehörde in der Regel nur wenige Werktage. Wir kümmern uns um eine schnelle und reibungslose Abwicklung. – in der Regel bekommen wir die AFM innerhalb von fünf Werktagen.
Nein, eine persönliche Anwesenheit ist in den meisten Fällen nicht erforderlich.
Es gibt mehrere Möglichkeiten, wie die Beantragung der griechischen Steuernummer (AFM) erfolgen kann:
1. Beantragung mit Vollmacht (empfohlen)
Mit einer entsprechenden Vollmacht kann ich den gesamten Prozess für Sie übernehmen. Die Vollmacht muss im griechischen Konsulat ausgestellt und beglaubigt werden. Dafür erhalten Sie von mir eine fertige Vorlage inklusive deutscher Übersetzung, die Sie direkt im Konsulat verwenden können.
2. Identifikation per Videocall
Alternativ kann ich den Antrag vollständig vorbereiten. Anschließend erhalten Sie einen Termin beim zuständigen Finanzamt in Griechenland, bei dem Sie sich per Videocall persönlich identifizieren.
3. Persönlich vor Ort in Griechenland
Eine weitere Möglichkeit ist, dass Sie kurzfristig nach Griechenland kommen. Vor Ort erstellen wir gemeinsam eine Vollmacht, und ich kümmere mich anschließend um die komplette Online-Abwicklung.
Je nach Situation wählen wir gemeinsam die für Sie einfachste und schnellste Lösung.
Für den gesamten Prozess – von der Vorbereitung der Unterlagen bis zur finalen Ausstellung Ihrer AFM – berechnen wir eine einmalige Servicegebühr von 100 € (zzgl. gesetzlicher MwSt.). Es gibt keine versteckten Kosten. Wir erledigen den kompletten Behördengang für Sie.
Ja, als EU-Bürger können Sie in Griechenland problemlos Immobilien erwerben. Sie haben dabei grundsätzlich dieselben Rechte wie griechische Staatsbürger.
Wichtig zu wissen:
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In einigen wenigen Gebieten mit besonderer Sicherheitsrelevanz (z. B. Grenzgebiete oder militärische Zonen) kann ein Immobilienkauf eingeschränkt oder genehmigungspflichtig sein.
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Für den Kauf benötigen Sie eine griechische Steuernummer (AFM).
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Der Kauf erfolgt immer über eine notarielle Beurkundung und die anschließende Eintragung im Grundbuch.
Dringende Empfehlung:
Bevor Sie eine Immobilie kaufen, sollten Sie zwei professionelle Prüfungen durchführen lassen:
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Einen griechischer Anwält
→ prüft den Eigentumstitel, Lasten, Hypotheken, offene Steuerschulden, rechtliche Risiken und erstellt/prüft die Kaufverträge. -
Einen Bauingenieurin
→ prüft den baulichen Zustand, genehmigte Baupläne, eventuelle illegale Anbauten, statische Sicherheit und ob alle Bauunterlagen mit dem tatsächlichen Zustand übereinstimmen.
Beide Prüfungen gehören in Griechenland zum Standardprozess und schützen zuverlässig vor späteren rechtlichen oder baulichen Problemen.
Ein Mietvertrag in Griechenland muss bestimmte Mindestangaben enthalten, damit er rechtsgültig ist und beim Finanzamt korrekt registriert werden kann.
Pflichtangaben im griechischen Mietvertrag
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Daten von Vermieters und Mieters
(Name, Adresse, Steuer-ID) -
Adresse und genaue Beschreibung der Immobilie
inkl. Etage, Fläche, Lagerraum, Parkplatz etc. -
Mietdauer
Befristet oder unbefristet.
Wichtig: Selbst bei befristeten Verträgen gilt eine Mindestmietdauer von 3 Jahren als gesetzlicher Schutz (zwingendes Recht). -
Höhe der Miete
und Angaben zu jährlichen Anpassungen (falls vereinbart). -
Nebenkosten / κοινόχρηστα
Wer zahlt was? (z. B. Hausgeld, Lift, Heizung, Wartung) -
Kaution
Üblich sind 1–2 Monatsmieten. -
Zustand der Wohnung & Inventarliste
Falls möbliert: genaue Auflistung. -
Zahlungsart
Banküberweisung ist Standard — oft wird ein griechisches Bankkonto verlangt. -
Haustiere (falls geregelt)
Besonderheit in Griechenland
Der Mietvertrag muss elektronisch beim Finanzamt TaxisNet registriert werden.
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Dies macht der Vermieter.
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Der Mieter muss die Registrierung anschließend innerhalb von 30 Tagen digital bestätigen.
Ohne Bestätigung gilt der Vertrag steuerlich nicht als aktiv.
Empfehlung
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Verlange immer, dass der Vertrag schriftlich vorliegt (nicht nur eine mündliche Vereinbarung).
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Bei Unsicherheiten ist es ratsam, einen griechischen Anwalt einzubeziehen.
Ja. Wir unterstützen bei der Wohnungssuche in Griechenland sowie bei allen Schritten rund um den Mietvertrag.
Unsere Unterstützung bei der Wohnungssuche umfasst:
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Hinweise zu sicheren und passenden Wohngegenden
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Tipps zu gängigen griechischen Immobilienportalen
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Erklärung lokaler Besonderheiten des Mietmarktes
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Kontaktaufnahme mit Maklern oder Vermietern (falls gewünscht)
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Vorbereitung auf Besichtigungen
Unterstützung beim Mietvertrag:
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Prüfung der typischen Vertragsinhalte
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Erklärung aller wichtigen Klauseln
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Hilfe beim Verstehen griechischer Formulierungen
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Unterstützung bei der digitalen Bestätigung des Mietvertrags (TaxisNet)
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Hinweise zu Rechten und Pflichten von Mietern in Griechenland
Wichtig zu wissen
Wir ersetzen keinen Anwalt. Falls eine rechtliche Prüfung nötig ist, empfehlen wir einen griechischen Anwalt, der den Vertrag formal bewertet.
Die AMKA (Αριθμός Μητρώου Κοινωνικής Ασφάλισης) ist die griechische Sozialversicherungsnummer.
Sie entspricht in etwa der deutschen Sozialversicherungsnummer oder der europäischen Krankenversicherungsnummer.
Wofür brauche ich die AMKA?
Die AMKA wird benötigt für:
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Arztbesuche und medizinische Versorgung
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öffentliche oder private Krankenversicherung
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Beschäftigung bei einem griechischen Arbeitgeber
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Renten- und Sozialversicherungsbeiträge
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Einschreibung in das griechische Gesundheitssystem (EOPYY)
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manche Behördengänge, die Sozialleistungen betreffen
Für viele Alltagsangelegenheiten reicht die AFM, aber für alles, was mit Gesundheit, Arbeit oder Sozialversicherung zu tun hat, ist die AMKA notwendig.
Wer braucht eine AMKA?
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Personen mit Erstwohnsitz in Griechenland
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Personen, die in Griechenland arbeiten
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Personen, die gesetzlich krankenversichert sein müssen
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EU-Bürger, die dauerhaft nach Griechenland umziehen
Wer Griechenland nur als Zweitwohnsitz nutzt und keine medizinischen Leistungen/Arbeit in Griechenland benötigt, braucht die AMKA normalerweise nicht.
Ja.
Die AFM (ΑΦΜ) ist in Griechenland eine Grundvoraussetzung für fast alle offiziellen Vorgänge.
Wofür braucht man die AFM?
Die griechische Steuernummer ist notwendig für:
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Mietvertrag
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Strom- und Wasseranmeldung
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Bankkonto
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Kauf oder Verkauf einer Immobilie
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Anmeldung eines Fahrzeugs
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Eröffnung eines Unternehmens
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Abschluss von Versicherungen
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Steuerliche Registrierung allgemein
Ohne AFM lassen sich viele Dienstleistungen und Behördengänge nicht durchführen.
Brauche ich die AFM auch als Zweitwohnsitz?
Ja — auch wenn Griechenland nur Zweitwohnsitz ist, wird die AFM benötigt, sobald:
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ein Mietvertrag abgeschlossen wird
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ein Auto genutzt/angemeldet wird
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ein Bankkonto erforderlich ist
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Rechnungen (Strom, Wasser, Internet) auf den eigenen Namen laufen sollen
Für die Anmeldung des Wohnsitzes benötigen Sie in der Regel:
- Einen gültigen Reisepass oder Personalausweis
- Mietvertrag oder Eigentumsnachweis
- Eine griechische Steuernummer
