Ein Mietvertrag in Griechenland muss bestimmte Mindestangaben enthalten, damit er rechtsgültig ist und beim Finanzamt korrekt registriert werden kann.
Pflichtangaben im griechischen Mietvertrag
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Daten von Vermieters und Mieters
(Name, Adresse, Steuer-ID) -
Adresse und genaue Beschreibung der Immobilie
inkl. Etage, Fläche, Lagerraum, Parkplatz etc. -
Mietdauer
Befristet oder unbefristet.
Wichtig: Selbst bei befristeten Verträgen gilt eine Mindestmietdauer von 3 Jahren als gesetzlicher Schutz (zwingendes Recht). -
Höhe der Miete
und Angaben zu jährlichen Anpassungen (falls vereinbart). -
Nebenkosten / κοινόχρηστα
Wer zahlt was? (z. B. Hausgeld, Lift, Heizung, Wartung) -
Kaution
Üblich sind 1–2 Monatsmieten. -
Zustand der Wohnung & Inventarliste
Falls möbliert: genaue Auflistung. -
Zahlungsart
Banküberweisung ist Standard — oft wird ein griechisches Bankkonto verlangt. -
Haustiere (falls geregelt)
Besonderheit in Griechenland
Der Mietvertrag muss elektronisch beim Finanzamt TaxisNet registriert werden.
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Dies macht der Vermieter.
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Der Mieter muss die Registrierung anschließend innerhalb von 30 Tagen digital bestätigen.
Ohne Bestätigung gilt der Vertrag steuerlich nicht als aktiv.
Empfehlung
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Verlange immer, dass der Vertrag schriftlich vorliegt (nicht nur eine mündliche Vereinbarung).
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Bei Unsicherheiten ist es ratsam, einen griechischen Anwalt einzubeziehen.
