Ein Mietvertrag in Griechenland  muss bestimmte Mindestangaben enthalten, damit er rechtsgültig ist und beim Finanzamt korrekt registriert werden kann.

Pflichtangaben im griechischen Mietvertrag

  • Daten von Vermieters und Mieters
    (Name, Adresse, Steuer-ID)

  • Adresse und genaue Beschreibung der Immobilie
    inkl. Etage, Fläche, Lagerraum, Parkplatz etc.

  • Mietdauer
    Befristet oder unbefristet.
    Wichtig: Selbst bei befristeten Verträgen gilt eine Mindestmietdauer von 3 Jahren als gesetzlicher Schutz (zwingendes Recht).

  • Höhe der Miete
    und Angaben zu jährlichen Anpassungen (falls vereinbart).

  • Nebenkosten / κοινόχρηστα
    Wer zahlt was? (z. B. Hausgeld, Lift, Heizung, Wartung)

  • Kaution 
    Üblich sind 1–2 Monatsmieten.

  • Zustand der Wohnung & Inventarliste
    Falls möbliert: genaue Auflistung.

  • Zahlungsart
    Banküberweisung ist Standard — oft wird ein griechisches Bankkonto verlangt.

  • Haustiere (falls geregelt)

Besonderheit in Griechenland

Der Mietvertrag muss elektronisch beim Finanzamt TaxisNet registriert werden.

  • Dies macht der Vermieter.

  • Der Mieter muss die Registrierung anschließend innerhalb von 30 Tagen digital bestätigen.
    Ohne Bestätigung gilt der Vertrag steuerlich nicht als aktiv.

Empfehlung

  • Verlange immer, dass der Vertrag schriftlich vorliegt (nicht nur eine mündliche Vereinbarung).

  • Bei Unsicherheiten ist es ratsam, einen griechischen Anwalt einzubeziehen.