Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Ja, als EU-Bürger können Sie in Griechenland problemlos Immobilien erwerben. Sie haben dabei grundsätzlich dieselben Rechte wie griechische Staatsbürger.
Wichtig zu wissen:
-
In einigen wenigen Gebieten mit besonderer Sicherheitsrelevanz (z. B. Grenzgebiete oder militärische Zonen) kann ein Immobilienkauf eingeschränkt oder genehmigungspflichtig sein.
-
Für den Kauf benötigen Sie eine griechische Steuernummer (AFM).
-
Der Kauf erfolgt immer über eine notarielle Beurkundung und die anschließende Eintragung im Grundbuch.
Dringende Empfehlung:
Bevor Sie eine Immobilie kaufen, sollten Sie zwei professionelle Prüfungen durchführen lassen:
-
Einen griechischer Anwält
→ prüft den Eigentumstitel, Lasten, Hypotheken, offene Steuerschulden, rechtliche Risiken und erstellt/prüft die Kaufverträge. -
Einen Bauingenieurin
→ prüft den baulichen Zustand, genehmigte Baupläne, eventuelle illegale Anbauten, statische Sicherheit und ob alle Bauunterlagen mit dem tatsächlichen Zustand übereinstimmen.
Beide Prüfungen gehören in Griechenland zum Standardprozess und schützen zuverlässig vor späteren rechtlichen oder baulichen Problemen.
Ein Mietvertrag in Griechenland muss bestimmte Mindestangaben enthalten, damit er rechtsgültig ist und beim Finanzamt korrekt registriert werden kann.
Pflichtangaben im griechischen Mietvertrag
-
Daten von Vermieters und Mieters
(Name, Adresse, Steuer-ID) -
Adresse und genaue Beschreibung der Immobilie
inkl. Etage, Fläche, Lagerraum, Parkplatz etc. -
Mietdauer
Befristet oder unbefristet.
Wichtig: Selbst bei befristeten Verträgen gilt eine Mindestmietdauer von 3 Jahren als gesetzlicher Schutz (zwingendes Recht). -
Höhe der Miete
und Angaben zu jährlichen Anpassungen (falls vereinbart). -
Nebenkosten / κοινόχρηστα
Wer zahlt was? (z. B. Hausgeld, Lift, Heizung, Wartung) -
Kaution
Üblich sind 1–2 Monatsmieten. -
Zustand der Wohnung & Inventarliste
Falls möbliert: genaue Auflistung. -
Zahlungsart
Banküberweisung ist Standard — oft wird ein griechisches Bankkonto verlangt. -
Haustiere (falls geregelt)
Besonderheit in Griechenland
Der Mietvertrag muss elektronisch beim Finanzamt TaxisNet registriert werden.
-
Dies macht der Vermieter.
-
Der Mieter muss die Registrierung anschließend innerhalb von 30 Tagen digital bestätigen.
Ohne Bestätigung gilt der Vertrag steuerlich nicht als aktiv.
Empfehlung
-
Verlange immer, dass der Vertrag schriftlich vorliegt (nicht nur eine mündliche Vereinbarung).
-
Bei Unsicherheiten ist es ratsam, einen griechischen Anwalt einzubeziehen.
Ja. Wir unterstützen bei der Wohnungssuche in Griechenland sowie bei allen Schritten rund um den Mietvertrag.
Unsere Unterstützung bei der Wohnungssuche umfasst:
-
Hinweise zu sicheren und passenden Wohngegenden
-
Tipps zu gängigen griechischen Immobilienportalen
-
Erklärung lokaler Besonderheiten des Mietmarktes
-
Kontaktaufnahme mit Maklern oder Vermietern (falls gewünscht)
-
Vorbereitung auf Besichtigungen
Unterstützung beim Mietvertrag:
-
Prüfung der typischen Vertragsinhalte
-
Erklärung aller wichtigen Klauseln
-
Hilfe beim Verstehen griechischer Formulierungen
-
Unterstützung bei der digitalen Bestätigung des Mietvertrags (TaxisNet)
-
Hinweise zu Rechten und Pflichten von Mietern in Griechenland
Wichtig zu wissen
Wir ersetzen keinen Anwalt. Falls eine rechtliche Prüfung nötig ist, empfehlen wir einen griechischen Anwalt, der den Vertrag formal bewertet.
In Griechenland gibt es mehrere große Anbieter für Festnetz-Internet. Welche verfügbar sind, hängt von der jeweiligen Adresse ab. Die wichtigsten Anbieter sind:
-
Cosmote (OTE)
-
Vodafone GR
-
Nova
-
Inalan (in vielen Städten besonders günstige reine Internetanschlüsse, ohne Telefon)
-
Starlink (satellitengestütztes Internet, überall verfügbar – sinnvoll für abgelegene Regionen)
Strom anmelden
In Griechenland gibt es verschiedene Stromanbieter. Für die Anmeldung werden in der Regel folgende Unterlagen benötigt:
-
Mietvertrag oder Eigentumsnachweis
-
AFM (griechische Steuernummer)
-
Ausweis
-
Zählernummer
Wir unterstützen dabei, den für Sie besten Anbieter und den passenden Tarif für Strom oder Gas (Heizung) zu finden und übernehmen auf Wunsch die komplette Organisation.
Wasser anmelden
Die Wasserversorgung wird je nach Region von unterschiedlichen Wasserbetrieben durchgeführt.
Für die Anmeldung benötigt man üblicherweise:
-
Mietvertrag oder Eigentumsnachweis
-
AFM
-
Ausweis
-
Zählerstand
Die Ummeldung ist meist unkompliziert und schnell erledigt.
Als EU-Bürger kann man in Griechenland ein Bankkonto eröffnen.
Der Ablauf und die Anforderungen unterscheiden sich allerdings je nachdem, ob man den Erstwohnsitz in Griechenland hat oder Griechenland nur als Zweitwohnsitz nutzt.
✅ Benötigte Unterlagen für die Kontoeröffnung
-
Ausweis oder Reisepass
-
AFM (griechische Steuernummer)
-
Mietvertrag oder anderer Wohnsitznachweis
-
Steuer-ID aus dem Heimatland
-
Telefon & E-Mail
🔵 Wenn Griechenland der Erstwohnsitz ist
Die Kontoeröffnung ist einfacher.
Griechische Banken akzeptieren:
-
einen griechischen Mietvertrag
-
eine AFM
-
eine lokale Telefonnummer
In der Regel erhält man das Konto sofort oder innerhalb weniger Tage.
🟡 Wenn Griechenland der Zweitwohnsitz ist (Hauptwohnsitz bleibt Deutschland)
Das ist oft komplizierter, da Banken zusätzliche Nachweise verlangen, zum Beispiel:
-
Bestätigung des Wohnsitzes im Heimatland
-
Einkommensnachweise
-
Nachweis, warum ein griechisches Konto benötigt wird
(z. B. Mietvertrag, Kauf einer Immobilie, Strom- oder Wasserkonto, Arbeitsvertrag)
Einige Banken eröffnen Konten nur, wenn ein griechischer Wohnsitz besteht.
Andere akzeptieren EU-Bürger auch ohne festen Wohnsitz — das hängt von der Bank ab.
🧾 Ablauf
-
Termin oder Besuch in der Filiale (z. B. Alpha Bank, Eurobank, Piraeus Bank, NBG).
-
Dokumente einreichen.
-
Kontoaktivierung erfolgt meist schnell (oft am selben Tag).
🤝 Unser Service
Wir helfen bei:
-
der Auswahl der passenden Bank (je nach Erst- oder Zweitwohnsitz),
-
der Vorbereitung aller benötigten Dokumente,
-
der Erstellung der AFM,
-
Terminvereinbarung,
-
und der Begleitung bei der Kontoeröffnung.
Als EU-Bürger muss man keinen Zoll zahlen, wenn man sein Fahrzeug nach Griechenland mitnimmt.
Es gibt jedoch wichtige Unterschiede, je nachdem, ob man das Fahrzeug dauerhaft importieren oder nur zeitweise in Griechenland nutzen möchte.
✅ 1. Kein Zoll bei EU-Fahrzeugen
Innerhalb der EU gibt es keine Zollgebühren, da Griechenland Teil des EU-Binnenmarktes ist.
🚗 2. Vorübergehende Nutzung (kein fester Wohnsitz in Griechenland)
Wenn der Hauptwohnsitz weiterhin in Deutschland ist, darf das Fahrzeug in Griechenland:
-
bis zu 6 Monate pro Jahr ohne Ummeldung genutzt werden
-
weiterhin deutsche Kennzeichen behalten
Wichtig:
Das Fahrzeug darf nicht dauerhaft in Griechenland bleiben, wenn der Halter keinen griechischen Wohnsitz hat.
🏠 3. Dauerhafte Nutzung (Erstwohnsitz in Griechenland)
Wenn der Erstwohnsitz nach Griechenland verlegt wird, gilt:
-
Das Fahrzeug muss in Griechenland angemeldet werden.
-
Es wird keine Zollgebühr, aber eine Registrierungs- bzw. Zulassungssteuer (Τέλη Ταξινόμησης) fällig.
Diese Steuer hängt von:-
Fahrzeugtyp
-
CO₂-Ausstoß
-
Hubraum
-
Alter
-
🤝 Unser Service
Wir unterstützen bei:
-
der Einstufung, ob das Fahrzeug „Umzugsgut“ ist
-
der Berechnung der möglichen Zulassungssteuer
-
der Anmeldung in Griechenland
-
der gesamten Dokumentenabwicklung
Wenn ein EU-Bürger seinen Hauptwohnsitz nach Griechenland verlegt und das Fahrzeug dauerhaft dort nutzen möchte, muss es in Griechenland zugelassen werden.
Benötigte Unterlagen
Für die Anmeldung werden üblicherweise folgende Dokumente benötigt:
-
Erstwohnsitz in Griechenland
-
AFM (griechische Steuernummer)
-
Mietvertrag oder Wohnsitznachweis
-
Fahrzeugschein
-
Fahrzeugbrief
-
Kaufvertrag
-
EG-Übereinstimmungsbescheinigung (CoC – Certificate of Conformity) vom Hersteller
Das CoC-Dokument bestätigt, dass das Fahrzeug den EU-Richtlinien entspricht und wird für die Anmeldung benötigt.
Die AMKA (Αριθμός Μητρώου Κοινωνικής Ασφάλισης) ist die griechische Sozialversicherungsnummer.
Sie entspricht in etwa der deutschen Sozialversicherungsnummer oder der europäischen Krankenversicherungsnummer.
Wofür brauche ich die AMKA?
Die AMKA wird benötigt für:
-
Arztbesuche und medizinische Versorgung
-
öffentliche oder private Krankenversicherung
-
Beschäftigung bei einem griechischen Arbeitgeber
-
Renten- und Sozialversicherungsbeiträge
-
Einschreibung in das griechische Gesundheitssystem (EOPYY)
-
manche Behördengänge, die Sozialleistungen betreffen
Für viele Alltagsangelegenheiten reicht die AFM, aber für alles, was mit Gesundheit, Arbeit oder Sozialversicherung zu tun hat, ist die AMKA notwendig.
Wer braucht eine AMKA?
-
Personen mit Erstwohnsitz in Griechenland
-
Personen, die in Griechenland arbeiten
-
Personen, die gesetzlich krankenversichert sein müssen
-
EU-Bürger, die dauerhaft nach Griechenland umziehen
Wer Griechenland nur als Zweitwohnsitz nutzt und keine medizinischen Leistungen/Arbeit in Griechenland benötigt, braucht die AMKA normalerweise nicht.
Ja.
Die AFM (ΑΦΜ) ist in Griechenland eine Grundvoraussetzung für fast alle offiziellen Vorgänge.
Wofür braucht man die AFM?
Die griechische Steuernummer ist notwendig für:
-
Mietvertrag
-
Strom- und Wasseranmeldung
-
Bankkonto
-
Kauf oder Verkauf einer Immobilie
-
Anmeldung eines Fahrzeugs
-
Eröffnung eines Unternehmens
-
Abschluss von Versicherungen
-
Steuerliche Registrierung allgemein
Ohne AFM lassen sich viele Dienstleistungen und Behördengänge nicht durchführen.
Brauche ich die AFM auch als Zweitwohnsitz?
Ja — auch wenn Griechenland nur Zweitwohnsitz ist, wird die AFM benötigt, sobald:
-
ein Mietvertrag abgeschlossen wird
-
ein Auto genutzt/angemeldet wird
-
ein Bankkonto erforderlich ist
-
Rechnungen (Strom, Wasser, Internet) auf den eigenen Namen laufen sollen
Für die Anmeldung des Wohnsitzes benötigen Sie in der Regel:
- Einen gültigen Reisepass oder Personalausweis
- Mietvertrag oder Eigentumsnachweis
- Eine griechische Steuernummer
